Glossar
Rehabilitation
Rehabilitation in der Medizin meint alle Bemühungen die darauf abzielen, die Folgen einer Erkrankung oder einer Behinderung so weit wie möglich zu reduzieren. Ist in der Arbeitswelt von Rehabilitation die Rede, kommt das Ziel hinzu, den Betroffenen wieder ins Arbeitsleben zu integrieren.
Die Unfallversicherungsträger übernehmen nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten die Kosten der Rehabilitation und leiten alle erforderlichen Schritte ein. Sie arbeiten dabei mit ausgewählten Medizinern und Kliniken zusammen. Zur Rehabilitation gehört auch die Hilfe bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Die Berufshilfe unterstützt den Verletzten oder Erkrankten auf dem Weg zurück in den ursprünglichen oder einen geeigneten anderen Beruf.
Zum Thema siehe auch:
Unfallversicherung
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Die gesetzliche Unfallversicherung (BGI 506) / (GUV-I 506)
- Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Richter, Schöffen und für Zeugen (GUV-I 8505)
- Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Hilfeleistende (GUV-I 8510)


