Glossar
Rettungsgeräte
Rettungsgeräte sind technische Hilfsmittel zur Rettung von Personen aus lebensbedrohlichen oder gefährlichen Situationen. Beispiele sind Löschgeräte, Rettungsgurte, Höhentragen, Atemschutz- und Schneidgeräte, aber auch Notduschen, Rettungsboote und -ringe sowie Rettungsleinen und Sprungtücher.
Rettungsgeräte sind immer dann in einem Betrieb bereit zu stellen, wenn dort nur wenige Beschäftigte arbeiten oder ein Beschäftigter allein. Dies gilt vor allem dann, wenn eine zügige Rettung mit den üblicherweise am Arbeitsplatz vorhandenen Hilfsmitteln nicht möglich ist.
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass sachkundige Beschäftigte vor Ort sind, die im Umgang mit den Rettungsgeräten geschult sind. Vor allem dann, wenn besondere Kenntnisse verlangt sind. Für die Rettung aus großen Höhen und Tiefen müssen wiederholt Übungen abgehalten werden.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) (CHV 2)
- UVV Erste Hilfe (GUV-V A5) / (VSG 1.3)
- Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten (BGR 199) / (GUV-R 199)
- Sicherheitsregeln für Rettungs- und Arbeitskörbe an Hubrettungsfahrzeugen (ZH 1/515)
- DIN EN 1496 Rettungsausrüstung - Rettungshubgeräte
- DIN EN 1497 Rettungsausrüstung - Rettungsgurte
- DIN EN 1498 Rettungsausrüstung - Rettungsschlaufen


