Glossar
Sachverständige
In der Arbeitswelt muss überprüft werden, ob die Schutzvorschriften für Einrichtungen, Arbeitsmittel und Geräte eingehalten werden. Diese Aufgabe können Sachkundige, Sachverständige und in bestimmten Fällen auch befähigte Personen übernehmen.
Befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln ist, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und seine zeitnahe Tätigkeit die erforderliche Fachkenntnis nachweisen kann.
Sachkundiger ist, wer den arbeitssicheren Zustand z.B. einer Einrichtung beurteilen kann dank seiner Ausbildung und Erfahrung (ausreichende Kenntnis) und der Vertrautheit mit den jeweiligen Vorschriften und Regeln. Meister können zum Beispiel Sachkundige sein
Sachverständiger ist, wer Arbeitsmittel/Einrichtungen prüfen und gutachterlich beurteilen kann dank seiner Ausbildung und Erfahrung (besondere Kenntnisse) und der Vertrautheit mit den jeweiligen Vorschriften und Regeln. Sachverständige können kommen von den zugelassenen Überwachungsstellen nach Gerätesicherheitsgesetz oder andere anerkannte Fachkräfte sein.
Zum Thema siehe auch:
zugelassene Überwachungsstellen
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz - GSG) (CHV 3)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
- UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)


