Glossar
Sicherheitskennzeichnung
Ziel jeder Sicherheitskennzeichnung ist es, schnell und eindeutig die Aufmerksamkeit auf Gegenstände und Sachverhalte zu lenken, die gefährlich sind oder die Hilfestellung leisten.
In Deutschland ist die Sicherheitskennzeichnung in den Berufgenossenschaftlichen Vorschriften, BGV, geregelt.
Zur deutlichen Kennzeichnung werden kontrastreiche Farbkombinationen gewählt, die auch besondere psychologische Signalwirkungen haben.
Bestimmte Farben sollen Gefahr, Gebote und Verbote oder auch Gefahrlosigkeit oder Hilfe anzeigen. Die Signalwirkung der Farben wird unterstützt durch die Wahl bestimmter geometrischer Formen für bestimmte Bedeutungen. Erst in der Kombination von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe - zusammen mit dem Bildzeichen – entsteht das in seiner Aussage unverwechselbare und damit eindeutige Sicherheitszeichen.
Am 1. April 1995 ist die Unfallverhütungsvorschrift VBG 125 “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz” in Kraft getreten, die nunmehr als BGV A 8 eine konsequente Weiterentwicklung erfährt.
Zahlreiche Ergänzungen wurden vorgenommen. Besonderes Augenmerk verdient dabei z.B. die neue Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, die auch so in der neuen DIN 4844-2 zu finden ist und den Anwendern ein äußerst flexibles Kennzeichnungssystem zur Verfügung stellt.
Gesetze, Regelungen, Verordnungen, Vorschriften:
Wo Sicherheitskennzeichen anzubringen sind, wird ausführlich in der Arbeitsstättenverordnung und vielen Spezialvorschriften vor allem zum Brandschutz geregelt.
- Sicherheitszeichen nach BGV A 8
- Flucht- und Rettungspläne nach BGV A 8
- Bodennahe, langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme nach BGR 216 (vormals ZH 1/190) und ergänzend die derzeit bestehende Rohrleitungskennzeichnung nach DIN 2403
- DIN 4844-X Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Teil 1-2


