Glossar
Sicherheitsvorschriften
Sicherheitsvorschriften für die Arbeitswelt werden in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) formuliert.
Diese werden von den Berufsgenossenschaften und anderen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen. In ihnen sind Sicherheitsforderungen an Arbeitsmittel, Anlagen, Geräte, Arbeitsplätze usw. formuliert, Unternehmer und ihre Beschäftigten müssen sie beachten.
Der Unternehmer ist gehalten, Anordnungen und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zu erlassen bzw. zu ergreifen. Die Beschäftigten haben sich entsprechend zu verhalten. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden in den UVV ebenfalls festgelegt, wie Fragen der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Für alle Bereiche des betrieblichen Arbeitsschutzes können die Unfallversicherungsträger branchenspezifisch Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Es sind Mindestvorschriften, von denen nur im Einzelfall in Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt abgewichen werden darf.
In den UVV werden keine Detailregelungen, sondern generelle Schutzziele aufgestellt. Dadurch gibt es einzelbetriebliche Gestaltungsmöglichkeiten und es können verschiedene Branchen, Gefährdungspotenziale und Betriebsgrößen berücksichtigt werden. Bei Verstößen gegen die UVV können Geldbußen bis zu 10.000 Euro fällig werden.
Zum Thema siehe auch:
Fachausschuss
Gesetze, Regeln Verordnungen, Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII): Gesetzliche Unfallversicherung
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)


