Glossar
Sprengarbeiten
Die Sprengarbeit umfassen alle Arbeiten wie bohren, laden der Bohrlöcher mit Sprengstoffen sowie die Anbringung von Sprengschnur und die anschließende Sprengung. Auch die Beförderung und Lagerung der Sprengstoffe sowie die Absicherung des Sprengbereichs gehören zu den Arbeiten.
Für alle Arbeiten rund ums Sprengen gibt es die „Unfallverhütungsvorschrift Sprengarbeiten“. Sie ergänzt das Sprengstoffgesetz, um bei Sprengarbeiten größtmögliche Sicherheit zu erreichen.
Laut Sprengstoffgesetz braucht der Sprengberechtigte eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein der zuständigen Behörde. Sprenghelfer müssen volljährig, körperlich fit und äußerst zuverlässig sein. Arbeiten im direkten Kontakt mit den Sprengmitteln dürfen nur unter Aufsicht des Sprengmeisters durchgeführt werden.
Die Sprenghelfer sind vor Beginn ihrer Tätigkeit über die verwendeten Sprengsignale und Warnzeichen aufzuklären. Sie sind in entsprechenden Verhaltensmaßregeln zu unterrichten.
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
- Verordnungen zum Sprengstoffgesetz
- UVV Explosivstoffe - Allgemeine Vorschrift (BGV B 5)
- UVV Feste einheitliche Sprengstoffe (BGV D 39)
- UVV Munition (BGV D 44)
- UVV Pulverzündschnüre und Sprengschnüre (BGV D 42)
- UVV Schwarzpulver (BGV D 37)
- UVV Sprengarbeiten (BGV C 24)
- UVV Sprengöle und Nitratsprengstoffe (BGV D 40)
- UVV Taucherarbeiten (BGV C 23)
- UVV Treibladungspulver (BGV D 38)
- UVV Zündstoffe (BGV D 41)
- Bauarbeiten unter Tage (BGR 160)
- Einsatz von Fahrzeugen in Explosivstoffbetrieben (BGR 123)
- Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder beim Vernichten von Explosivstoff oder Gegenständen mit Explosivstoff (Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichteregeln) (BGR 114)
- Richtlinie "Bauweise und Einrichtung der Lager für Sprengstoffe und Zündmittel" (SprengLR 210)
- Richtlinie "Diebstahlsicherung der Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff" (SprengLR 230)
- DIN VDE 0166 Errichten elektrischer Anlagen in durch explosionsgefährliche Stoffe gefährdeten Bereichen
- Nitrocellulose (BGI 642)
- Sicherheit bei Sprengarbeiten - ein Lernprogramm (BGI 698)
- UVV Sprengarbeiten mit Kommentar (BGI 699)
- Vermessung und Berechnung von Großbohrlochsprengungen (BGI 700)
- Einsatz von Staubsaugern in explosivstoffgefährdeten Bereichen (BG Chemie Merkblatt T 036)


