Document Actions

Glossar

Stäube

Stäube werden als Verteilungen fester Stoffe in der Luft, entstanden durch mechanische Prozesse, definiert. Stäube entstehen durch Sägen und Bohren sowie beim Mahlen, Sieben, Fördern und Abfüllen. Es gibt Grob- und Feinstaub.

Die Atmungsorgane können durch Feinstäube geschädigt werden. Die Stäube einiger Arbeitsstoffe sind überdies Krebs erregend. Manche sind giftig oder rufen allergische Reaktionen hervor.

Am Arbeitsplatz darf die Feinstaub-Konzentration in der Regel maximal 3 mg/m3 betragen. In der Bauwirtschaft gilt dagegen ein Grenzwert von 6 mg/m3. Bei krebsfördernden, giftigen oder Allergie auslösenden Stäuben gelten niedrigere Grenzwerte.

Bei bestimmten Konzentrationen in der Luft können durch Stäube Staubexplosionen ausgelöst werden. Explosionsgefährliche Stäube sind vor allem Holz- oder Mehlstäube. Zur Vermeidung von Explosionen empfiehlt es sich, Absauganlagen zu installieren. Als Atemschutz sollten Partikelfilter der Schutzstufe P2 getragen werden.

Zum Thema siehe auch:

Allergie

Atemschutzgeräte

Lüftungstechnische Anlagen

Selbstentzündung

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Silos (BGR 500/2.34)
  • UVV Lagerstätten (VSG 2.2)
  • Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) (BGR 104) / (GUV-R 104)
  • TRGS 900 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - "Luftgrenzwerte"
  • VDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen: Gefahren - Schutzmaßnahmen
  • VDI 3673 Druckentlastung von Staubexplosionen