Glossar
Stahlbaumontage
Das Errichten, Erweitern, Instandsetzen und Ändern gebauter Anlagen aus Stahl wird als Stahlbaumontage bezeichnet. Wenn der Arbeitsumfang zehn Schichten übersteigt, sind diese Arbeiten der zuständigen BG vor Beginn der Montage anzuzeigen (wird nicht von allen Berufsgenossenschaften verlangt).
Beschäftigte auf einer Montagestelle müssen auf eine schriftliche Montageanweisung zurückgreifen können. Sie muss beinhalten:
- Sicherheitstechnische Angaben zu Gewichten der Konstruktionsteile,
- Hinweise zur Lagerung der Teile,
- Anschlagpunkte und Anschlagen der Teile an Hebezeuge enthalten sein.
- zur Montage erforderliche Hilfskonstruktionen,
- Tragfähigkeit der Hebezeuge, Reihenfolge des Zusammensetzens der Einzelelemente.
Zusätzlich hat die Montageanweisung die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu enthalten, um die Tragfähigkeit und Standsicherheit des Bauwerks in allen Montageabschnitten zu gewährleisten. Dazu kommen Erläuterungen zu Absturzsicherungen oder zum Umgang mit besonderen Gefährdungen wie elektrische Freileitungen.
Die Wege zu den Arbeitsplätzen müssen sicher begehbar oder befahrbar sein. Vor Transport und Einbau müssen Montagebauteile auf sichtbare Beschädigungen, Verformungen und Risse überprüft werden. Beschädigte Bauteile dürfen nicht verwendet werden.
Zur Absicherung von Gerüsten und Laufstegen kann ein Seitenschutz aus Bordbrettern und straff gespannten Stahlseilen, jeweils einen halben und einen Meter Höhe über dem Belag, verwendet werden. Zum Schutz gegen die bei Stahlbaumontagen auftretenden Geräusche ist auch ein Gehörschutz zur Verfügung zu stellen.
Zum Thema siehe auch:
Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
- UVV Bauarbeiten (BGV C 22) / (GUV-V C22)
- Hochbauarbeiten (BGI 530)
- Lärm am Arbeitsplatz in der Metallindustrie (BGI 688)
- Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 01-234: Geräuschminderung in Fertigungshallen; Grundlagen und Auswahlkriterien zur Schallabsorption (BGI 674)
- Metallbau-Montagearbeiten (BGI 544)


