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Glossar

Straßenbauarbeiten

Bei Bauarbeiten, die direkt oder indirekt Einfluss haben auf den öffentlichen Straßenverkehr, müssen die Beschäftigten vor dem Verkehr und die Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren der Baustelle geschützt werden. Wie die Baustelle abgesichert werden muss und wie der Verkehr geregelt werden muss, schreibt in der Regel die Straßenbaubehörde vor. Weitere Hinweise enthalten die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA).

Die Erlaubnis für die Bauarbeiten ist frühzeitig bei der Straßenbaubehörde zu beantragen.

Der Einsatz von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen birgt besondere Gefahren, entsprechende Sicherungsmaßnahmen müssen vorab organisiert werden. Die Beschäftigten müssen Warnkleidung nach DINEN471 tragen.

Bei eingeschränkter Sicht müssen Fahrzeug- oder Maschinenführer beim Rückwärtsfahrteneingewiesen werden. Ihr Aufenthalt ist nur im Sichtbereich des Fahrers bzw. Maschinenführers gestattet. Sie dürfen während des Einweisens keine andere Tätigkeit ausüben. Die Erkennbarkeit der Einweiser wird durch Warnkleidung erhöht.

Für mit Flüssiggasanlagen ausgerüstete Maschinen gelten neben den allgemeinen Bestimmungen für Flüssiggas auch die Sicherheitsregeln und Richtlinien der Unfallversicherungsträger sowie die Hinweise in den Betriebsanleitungen. Zur Verhinderung von Fußverletzungen sind hitzebeständige Schuhe nach DINEN344 erforderlich.

Zum Thema siehe auch:

Fußschutz

Spritzgeräte

Gesetze, Regeln, Verordnungen, Vorschriften:

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) (CHV 16)
  • UVV Allgemeine Vorschriften (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1)
  • UVV Bauarbeiten (BGV C 22) / (GUV-V C22)
  • UVV Fahrzeuge (BGV D 29) / (GUV-V D29)
  • Betreiben von Erdbaumaschinen (BGR 500/2.12)
  • Straßenunterhaltung (GUV-R 2108)
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
  • Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas (ZH 1/455) / (GUV 19.9)
  • Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) (ZH 1/406)
  • Richtlinien für Kalt-Spritzmaschinen im Straßenbau (ZH 1/536)
  • Richtlinien für Straßenfertiger (ZH 1/104)
  • Richtlinien für Straßenfräsen und Vorwärmgeräte für Straßenbeläge (ZH 1/593)
  • Richtlinien für Straßenwalzen und Bodenverdichter (Verdichtungsgeräte) (ZH 1/530)
  • DIN EN 471 Warnkleidung