Glossar
Überwachungsbedürftige Anlagen
Um Beschäftigte oder auch Anwohner eines Betriebs vor besonderen Gefährdungen zu bewahren, müssen bestimmte technische Anlagen und Einrichtungen besonders überwacht werden, von denen diese besonderen Gefährdungen ausgehen.
Diese so genannten überwachungsbedürftigen Anlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung aufgeult. Die Verordnung regelt und schreibt zudem Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrenden Prüfungen von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen vor. Der Betrieb von einigen dieser Anlagen muss von den zuständigen Überwachungsbehörden genehmigt werden.
Beispiele für überwachungsbedürftige Anlagen:
- Dampfkesselanlagen
- Druckbehälteranlagen
- Füllanlagen
- Aufzugsanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereiche
- Lageranlagen
- Füllstellen
- Tankstellen und Flugbetankungsanlagen
- Entleerstellen
Zum Thema siehe auch:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Technische Überwachungsorganisationen
Gesetze, Regelungen, Verordnungen, Vorschriften:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)


