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Glossar

Überwachungsbedürftige Anlagen

Um Beschäftigte oder auch Anwohner eines Betriebs vor besonderen Gefährdungen zu bewahren, müssen bestimmte technische Anlagen und Einrichtungen besonders überwacht werden, von denen diese besonderen Gefährdungen ausgehen.

Diese so genannten überwachungsbedürftigen Anlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung aufgeult. Die Verordnung regelt und schreibt zudem Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrenden Prüfungen von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen vor. Der Betrieb von einigen dieser Anlagen muss von den zuständigen Überwachungsbehörden genehmigt werden.

Beispiele für überwachungsbedürftige Anlagen:

  • Dampfkesselanlagen
  • Druckbehälteranlagen
  • Füllanlagen
  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereiche
  • Lageranlagen
  • Füllstellen
  • Tankstellen und Flugbetankungsanlagen
  • Entleerstellen

Zum Thema siehe auch:

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Technische Arbeitsmittel

Technische Regelwerke

Technische Überwachungsorganisationen

Gesetze, Regelungen, Verordnungen, Vorschriften:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)