Alkohol am Arbeitsplatz
So gehen Sie mit Betroffenen um
In den vergangenen Tagen hat es wieder die Karnevalsjecken auf die Straßen getrieben. Für viele gehört zum Feiern und Fröhlichsein Alkohol. So mancher Arbeitnehmer kann aber auch außerhalb der Faschingszeit nicht davon lassen. Der Umgang mit dem Thema Alkohol am Arbeitsplatz erfordert Fingerspitzengefühl.
Beim Thema Alkohol am Arbeitsplatz wird Fingerspitzengefühl gebraucht.
Alkohol am Arbeitsplatz - Wegsehen ist keine Hilfe
Stellen Sie fest, dass das Thema Alkohol am Arbeitsplatz in Ihrem Betrieb ein Problem darstellt, ein Kollege nach Alkohol riecht oder dass über ihn entsprechende Gerüchte im Umlauf sind, dann beobachten Sie diesen Kollegen genauer und dokumentieren Sie für sich konkrete Auffälligkeiten wie beispielsweise
- zunehmende Fahrigkeit,
- Aggressivität,
- abnehmende Arbeitsleistungen
- häufige Krankmeldungen.
Schreiben Sie über einen längeren Zeitraum (ca. 4 Wochen) genau auf, wann Sie was beobachtet haben. Sie gewinnen so Sicherheit darüber, ob Ihr Kollege tatsächlich ein Alkoholproblem hat – oder nicht. Außerdem erarbeiten Sie sich eine Grundlage, um ihn darauf an-sprechen zu können.
Bevor Sie letzteres tun, bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Überlegen Sie sich,
- wann Sie mit Ihrem Kollegen in Ruhe und unter vier Augen reden können.
- ob Sie die geeignete Person hierfür sind – unter Umständen ist es besser, zum Beispiel einen anderen Kollegen oder den gemeinsamen Vorgesetzten einzuweihen, weil Sie den Kollegen zum einen nicht so gut kennen. Ihr Chef muss auf jeden Fall handeln, er hat schließlich eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter.
- wie Sie selbst mit Alkohol umgehen. Wenn der betreffende Kollege weiß, dass Sie beispielsweise ein prinzipieller Alkohol-Verächter sind, wird er sich wahrscheinlich von Ihnen kaum etwas sagen lassen,
- was Sie mit Ihrem Gespräch erreichen möchten. Formulieren Sie sich am besten ein schriftliches Ziel (z. B. „Ich möchte meinem Kollegen konkrete Schritte benennen, wie er selbst wieder seinen Alkoholkonsum in den Griff bekommt“).
Denken Sie auf jeden Fall in kleinen Handlungsschritten - und nehmen Sie sich auf keinen Fall vor, Ihren Kollegen verändern oder gar therapieren zu wollen. Sie erreichen mit einer solchen Vorgehensweise in der Regel nichts – außer dass Sie letztlich selbst frustriert sind.
Weisen Sie auf die arbeitsrechtlichen Folgen hin
Wenn Sie Ihren Kollegen auf die von Ihnen beobachteten Vorfälle und die Ursache hierfür ansprechen,
- bleiben Sie strikt bei der Sachlage, die Sie gesehen haben,
- führen Sie keine Gerüchte oder Vermutungen an und
- lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein.
Natürlich wird Ihr Kollege (zunächst) abstreiten, Alkohol am Arbeitsplatz zu komsumieren. Schließlich muss er unter Umständen Konsequenzen seitens Ihres Vorgesetzten befürchten.
Es ist daher am besten, wenn Sie ihm darlegen, was Sie tun werden (z. B. Ihren Vorgesetzten, die Personalabteilung informieren), wenn er bestimmte Aspekte (z. B. Unpünktlichkeit, aggressives Verhalten gegenüber anderen) in Zukunft nicht unterlässt. Bleiben Sie dabei aber unbedingt sachlich („Sie wissen, dass Unpünktlichkeit von Herrn ... nicht geschätzt wird. Ich erwarte, dass Sie ab sofort ...“) und drohen Sie nicht.
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Dr. Jutta Gröschl ist Chefredakteurin der Monatspublikationen „Coaching“ und „Sekretärinnen SERVICE“, die im WEKA-Tochterunternehmen GWI erscheinen.


