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Arbeitsrecht

Änderungen 2012

Auch 2012 gibt es einige wichtige Änderungen im Arbeitsrecht, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennen sollten.

Änderungen in Arbeitsrecht 2012

Änderungen in Arbeitsrecht 2012

Gesetz zur Familienpflegezeit

Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ist am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Ziel des Gesetzes ist es, die Familienpflegezeit zu fördern und berufstätigen Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben, die Möglichkeit zu geben, für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit zu reduzieren, im Beruf zu bleiben und ihre Angehörigen selbst zu pflegen. Das Arbeitsentgelt wird aufgestockt.

Auf Grundlage des Gesetzes können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag zur Familienpflegezeit abschließen. Arbeitgeber sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Vertrag abzuschließen. Arbeitnehmer haben ihm gegenüber demnach aus dem Familienpflegezeitgesetz keinen gesetzlichen Anspruch.

Gesetz zur Förderung der Mediation

Mediationsverfahren dienen dazu, Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern außergerichtlich zu lösen.

Bisher gab es für die verschiedenen Verfahren jedoch keine verbindlichen Regelungen. Das neue Mediationsgesetz soll das ändern.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern, indem es unter anderem die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren schützt und die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtert.

Das Mediationsgesetz tritt voraussichtlich im Frühjahr 2012 in Kraft.

Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung (auch Zeit- oder Leiharbeit) ist immer wieder durch Missbrauchsfälle in die Kritik geraten, was 2011 eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nach sich gezogen hat.

Seit dem 1. Dezember 2011 müssen Arbeitgeber Leiharbeitskräfte

  • über freie Stellen im Unternehmen informieren (§ 13a AÜG),
  • ihnen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten (z. B. Betriebskantine, Betriebskindergarten) gewähren (§ 13b AÜG).

Mindestlöhne

Seit dem 1. Januar 2012 gilt für die Leiharbeit ein Mindestlohn

  • von 7,89 Euro in den alten Bundesländern und
  • von 7,01 Euro in den neuen Bundesländern.

Er wird ab dem 1. November 2012 angehoben:

  • auf 8,19 Euro (alte Bundesländer) und
  • auf 7,50 Euro (neue Bundesländer).

Mindestlöhne 2012 für das Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk:

  • bundesweit einheitlich 11 Euro im Dachdeckerhandwerk und
  • 8,82 Euro (alte Bundesländer) bzw. 7,33 Euro (neue Bundesländer) in der Gebäudereinigung.

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Seit 1. Januar 2012 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien. Die Arbeitsgenehmigungspflicht wurde auch für Fachkräfte mit Hochschulabschluss, für Auszubildende sowie für Saisonkräfte aus Bulgarien und Rumänien aufgehoben.

Quelle: Die Zeit online


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