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Mobbing

Suchen Sie Unterstützung – wenn Ihr Chef Sie mobbt

Es gibt Vorgesetzte, die lassen ihren Ärger gezielt an bestimmten Mitarbeitern ab – ein Verhalten, das in der Biologie als „Radfahren“ bezeichnet wird: Nach unten treten und nach oben buckeln. Andere Chefs fangen an zu mobben, wenn sie sich in ihrer Stellung bedroht fühlen. Als „Opfer“ bleibt Ihnen dann nur die Wahl, „take it, change it or leave it“!

Halten Sie bei Mobbing im Betrieb die Ereignisse genauestens fest!

Halten Sie bei Mobbing im Betrieb die Ereignisse genauestens fest!

Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) liegt Mobbing dann vor, wenn ein Arbeitnehmer systematisch angefeindet, schikaniert und diskriminiert wird (BAG, Urteil vom 15.01.1997, 7 AZR 14/96). Wenn Sie also das Gefühl haben, dass Sie von Ihrem Vorgesetzten gemobbt werden, dann überprüfen Sie als erstes, ob Ihr Chef Ihnen durch wiederkehrende Handlungen und Situationen suggerieren möchte, dass Sie fachlich oder persönlich ungeeignet bzw. minderwertig sind. Nur dann haben Sie nämlich rechtlich eine Chance, gegen „Mobbing von oben“ vorzugehen.

Voraussetzung hierfür ist aber, dass Sie die einzelnen Handlungen auch detailliert nachweisen können. Also: Beginnen Sie ein „Mobbing“-Tagebuch zu führen, in dem Sie detailliert vermerken,

  • wann was passiert ist,
  • wer die Situation beobachtet habt und
  • ob es schriftliche Belege (z. B. Aktennotizen, Mails etc.) dafür gibt.

Auch wenn es theoretisch natürlich möglich ist – die Beschwerde beim Vorgesetzten Ihres Chefs wird Ihnen in der Realität wenig helfen. Im Gegenteil: Oftmals bleibt nach solchen Gesprächen ein Malus an Ihnen hängen – auch wenn Ihr Vorgesetzter allgemein als „schwierig“ oder „problematisch“ gilt. Deutlich sinnvoller kann es daher sein, Ihren Betriebsrat – sofern es einen solchen in Ihrem Unternehmen gibt – um Unterstützung zu bitten. Dieser ist nämlich gemäß § 85 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dazu verpflichtet, die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern.

Gelingt es auch Ihrem Betriebsrat nicht, positiv auf Ihren Vorgesetzten einwirken, bzw. sehen Sie keine Chance, dass Sie dessen Unterstützung erhalten, bleibt Ihnen nur die Wahl zwischen  

  • innerer Kündigung – was letztlich auf Dauer keine Zufriedenheit bringt, weil Sie der Konflikt dennoch weiter seelisch belasten wird – oder
  • sich nach einem anderen Arbeitsplatz – sei es innerbetrieblich oder extern – umzusehen. 

Das bringt es Ihnen zu klagen

Parallel dazu ist es sinnvoll, einem Rechtsanwalt Ihr „Mobbing“-Tagebuch zu zeigen. Dieser wird dann prüfen, ob Sie 

  • zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen – oder sogar Strafanzeige stellen können.
  • einen Anspruch auf Schmerzensgeld besitzen (§ 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) .
  • Ihre Arbeitsleistung gemäß § 273 Abs. 1 (BGB) verweigern können.
  • am besten auf der Basis des § 626 BGB („aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Frist“) kündigen und einen Schadenersatzanspruch auf Grund des durch den Arbeitgeber verschuldeten Arbeitsplatzverlustes (§ 628 Abs. 2 BGB) geltend machen.

Dr. Jutta Gröschl ist Chefredakteurin der Monatspublikationen „Coaching“ und „Sekretärinnen SERVICE“, die im WEKA-Tochterunternehmen GWI erscheinen.

Veröffentlicht:
2010-08-24

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