Psychische Belastung
Frühzeitige Hilfe gegen Mobbing am Arbeitsplatz
Es gibt kaum einen Arbeitnehmer, der in seinem Berufsleben – aus welchen Gründen auch immer – von Kollegen nicht irgendwann einmal angefeindet wird. Je früher der Betroffene in einem solchen Fall „Stopp“ sagt, desto besser ist es. Hilft dies nicht, müssen die einzelnen Vorfälle systematisch aufgezeichnet werden.
Wenn der Arbeitsalltag zum Alptraum wird, sollten Sie schnell etwas dagegen unternehmen
Ein Kennzeichen von Mobbing am Arbeitsplatz ist nämlich, dass die Betroffenen in der Regel nicht nachvollziehen können, warum sie von bestimmten Kollegen dauernd angegriffen, ignoriert oder ins Abseits gedrängt werden. Gerade dieses Unwissen macht die Mobbing-Opfer so hilflos: Sie wissen nicht, was sie tun können, um diesen Zustand zu verändern bzw. zu beenden. Außerdem fällt es ihnen schwer, andere oder auch ihren Vorgesetzten um Hilfe zu bitten, weil die Angreifer in der Regel sehr geschickt agieren.
Wer das Gefühl hat, von einem oder mehreren Kollegen gezielt gemobbt zu werden, sollte ein Mobbing-Tagebuch führen. Vermerkt werden sollten darin:
- konkrete Situationen (mit Datum, Hintergrund, anwesende Kollegen und Uhrzeit),
- der Ablauf von Konfliktgesprächen sowie
- Lösungsvorschläge und Maßnahmen, die das Mobbingopfer bereits gegenüber dem Mobber initiiert hat.
Je umfassender das „Beweismaterial“ ist, desto leichter fällt es, Vorgesetzten die belastende Situation zu vermitteln – oder im Extremfall arbeitsrechtlich gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorzugehen.
Wichtig: Das Gespräch mit dem Chef
Vorgesetzte müssen sich aufgrund ihrer Fürsorgepflicht, die sich aus 618-619 BGB ergibt, dem Thema Mobbing am Arbeitsplatz annehmen. In einem Vier-Augen-Gespräch sollten Mobbing-Opfer am besten wie folgt vorgehen:
- mit Hilfe der Daten des Mobbing-Tagebuchs sollte die Situation genau so vorgestellt werden, wie sie wahrgenommen wird.
- Dem Chef sollten möglichst konkrete Beweise an die Hand gegeben werden, damit er selbst aktiv werden kann.
- Hilfreich ist es auch, wenn bereits Maßnahmen vorgeschlagen werden, die aus der Sicht des Mobbing-Opfers die Situation verbessern könnten.
Anschließend sollte auch das Ergebnis dieser Unterredung mit dem Vorgesetzten im Mobbing-Tagebuch festgehalten werden. Nur so können Sie bei einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung belegen, dass Sie alles unternommen haben, um die Konfliktsituation mit dem/den mobbenden Kollegen zu lösen.
Erhält der Betroffene vom Vorgesetzten keine Unterstützung, sei ihm – falls vorhanden – der Gang zum Betriebsrat empfohlen. Dieser ist gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowohl zur Abwehr von Mobbing am Arbeitsplatz als auch zur Beratung und Unterstützung von Mobbing-Opfern verpflichtet.
Dr. Jutta Gröschl ist Chefredakteurin der Monatspublikationen „Coaching“ und „Sekretärinnen SERVICE“, die im WEKA-Tochterunternehmen GWI erscheinen.


